
Lieferkettengesetz
Unsere Beratung zum Lieferkettengesetz – pragmatisch und gesetzestreu
Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten. Dies betrifft nicht nur die Aktivitäten im eigenen Unternehmen, sondern auch die Geschäftsbereiche der Lieferanten und Vorlieferanten auf allen Stufen der Lieferkette. Es trägt somit dazu bei, dass menschenrechtswidrige Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen in der Lieferkette zurückverfolgt werden, um gezielt Maßnahmen ergreifen und Missstände beseitigen zu können.
Das LkSG betrifft:
- seit Januar 2023 Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland
- seit Januar 2024 auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in Deutschland
Somit werden auch viele Mittelständler von dem Gesetz betroffen sein. Auf diese Unternehmen kommen nun strengeSorgfalts- und Haftungsregeln zu.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Lieferkettengesetz-Beratung, damit Ihr Unternehmen den neuen Anforderungen gerecht werden und nachhaltige Lösungen in bestehende Geschäftspraktiken implementieren kann. Durch eine strukturierte GAP-Analyse, den Aufbau eines effektiven Risikomanagementsystems und eine präzise Umsetzungsplanung identifizieren und konzipieren wir gezielt Maßnahmen zur Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten.
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Maßnahmen und Forderungen: Einblick in die Vorgaben des Lieferkettengesetzes
Spätestens durch die Regelungen des Lieferkettengesetztes, sind Unternehmen zu der Einhaltung von menschenrechtlichen und ökologischen Standards entlang der gesamten Supply Chain verpflichtet. Die gesetzlichen Vorschriften sind explizit darauf ausgerichtet, dass Organisationen Verantwortung für Ihr Handeln übernehmen und potenzielle Risiken für Umwelt und Arbeitnehmende reduzieren. Folgende Aspekte setzt das Gesetz voraus:
- Aufbau eines umfassenden Risikomanagementsystems mit Blick auf LkSG-relevante Menschenrechts- und Umweltrisiken (inkl. Verantwortlichkeiten für operative Durchführung von Sorgfaltspflichten und Überwachung des Risikomanagements)
- Durchführung von Risikoanalysen mit Blick auf den eigenen Geschäftsbereich sowie auf unmittelbare Lieferanten
- Einrichtung von einem Beschwerdemanagementsystem
- Durchführung von Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung potenzieller Risiken (bspw. Schulungen, Anpassung Einkaufspraktiken, Einholen Supplier Code of Conducts)
- Wenn notwendig, Durchführung von Abhilfemaßnahmen zur unverzüglichen Abstellung bestehender Risiken/Verstöße
- Veröffentlichung der Grundsatzerklärung zur unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
- Jährliche Berichterstattung an das zuständige Bundesamt
Weitere Infos in unserem FAQ nachlesen
Partnerschaften, die überzeugen: Erfolgreich umgesetzte Projekte im Rahmen unserer Lieferkettengesetz Beratung
Schritt für Schritt zu mehr Transparenz & Effizienz
In nur drei Projektschritten identifizieren und konzipieren wir für Sie geeignete Maßnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen zur Umsetzung der neuen Anforderungen:
- Gap-Analyse aller relevanten Strukturen und Maßnahmen im Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte
- Aufbau eines Risikomanagementsystems inkl. Durchführung systematischer Risikoanalysen, Entwicklung einer standardisierten Risikominimierungsstrategie und Etablierung von (Einkaufs-) Risikomanagementprozessen
- Umsetzungsplanung und Implementierung der identifizierten Maßnahmen
Mehr über unser Risiko-Tool erfahren
Weitere gesetzliche Vorgaben
Bei der Vielzahl vorhandener und künftiger Gesetzesvorgaben ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Im Folgenden finden Sie daher eine Übersicht der besonders relevanten Gesetze im Nachhaltigkeitsbereich:
HÖVELER HOLZMANN - a valantic company
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