Unsere Beratung zum Lieferkettengesetz – pragmatisch und gesetzestreu

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten. Dies betrifft nicht nur die Aktivitäten im eigenen Unternehmen, sondern auch die Geschäftsbereiche der Lieferanten und Vorlieferanten auf allen Stufen der Lieferkette. Es trägt somit dazu bei, dass menschenrechtswidrige Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen in der Lieferkette zurückverfolgt werden, um gezielt Maßnahmen ergreifen und Missstände beseitigen zu können.

Das LkSG betrifft: 

  • seit Januar 2023 Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland
  • seit Januar 2024 auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in Deutschland

Somit werden auch viele Mittelständler von dem Gesetz betroffen sein. Auf diese Unternehmen kommen nun strengeSorgfalts- und Haftungsregeln zu.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Lieferkettengesetz-Beratung, damit Ihr Unternehmen den neuen Anforderungen gerecht werden und nachhaltige Lösungen in bestehende Geschäftspraktiken implementieren kann. Durch eine strukturierte GAP-Analyse, den Aufbau eines effektiven Risikomanagementsystems und eine präzise Umsetzungsplanung identifizieren und konzipieren wir gezielt Maßnahmen zur Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten.

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Maßnahmen und Forderungen: Einblick in die Vorgaben des Lieferkettengesetzes

Spätestens durch die Regelungen des Lieferkettengesetztes, sind  Unternehmen zu der Einhaltung von menschenrechtlichen und ökologischen Standards entlang der gesamten Supply Chain verpflichtet. Die gesetzlichen Vorschriften sind explizit darauf ausgerichtet, dass Organisationen Verantwortung für Ihr Handeln übernehmen und potenzielle Risiken für Umwelt und Arbeitnehmende reduzieren. Folgende Aspekte setzt das Gesetz voraus:

  • Aufbau eines umfassenden Risikomanagementsystems mit Blick auf LkSG-relevante Menschenrechts- und Umweltrisiken (inkl. Verantwortlichkeiten für operative Durchführung von Sorgfaltspflichten und Überwachung des Risikomanagements)
  • Durchführung von Risikoanalysen mit Blick auf den eigenen Geschäftsbereich sowie auf unmittelbare Lieferanten
  • Einrichtung von einem Beschwerdemanagementsystem
  • Durchführung von Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung potenzieller Risiken (bspw. Schulungen, Anpassung Einkaufspraktiken, Einholen Supplier Code of Conducts)
  • Wenn notwendig, Durchführung von Abhilfemaßnahmen zur unverzüglichen Abstellung bestehender Risiken/Verstöße
  • Veröffentlichung der Grundsatzerklärung zur unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  • Jährliche Berichterstattung an das zuständige Bundesamt

Weitere Infos in unserem FAQ nachlesen

 

Partnerschaften, die überzeugen: Erfolgreich umgesetzte Projekte im Rahmen unserer Lieferkettengesetz Beratung

Unternehmen

  • Kurier-Express-Paket-Dienstleister
  • Standorte & Tochtergesellschaften: > 25
  • Mitarbeiter: > 8.000
  • Umsatz: > 5,5 Mrd. €

Projektziele

Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen des LkSG bei gleichzeitiger Einführung und Nutzung eines Supplier Relationship Management Tools.

Ergebnis

  • Identifikation & Priorisierung von Lieferantenrisiken sowie Integration von Risikoanalyse- & Abhilfemaßnahmen in einem Tool
  • Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen

Unternehmen

  • Europäischer Betreiber Hafenlogistik 
  • Standorte & Tochtergesellschaften: > 30
  • Mitarbeiter: > 6.300
  • Umsatz: > 1,3 Mrd. €

Projektziele

Lückenlose Umsetzung aller LkSG-Anforderungen.

Ergebnis

  • Konzipierung & Durchführung einer Risikoanalyse 
  • Erarbeitung eines Soll-Modells 
  • Erstellung eines Kommunikations- & Schulungskonzepts
  • Entwicklung einer Change Roadmap 

 

Schritt für Schritt zu mehr Transparenz & Effizienz

In nur drei Projektschritten identifizieren und konzipieren wir für Sie geeignete Maßnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen zur Umsetzung der neuen Anforderungen:

  1. Gap-Analyse aller relevanten Strukturen und Maßnahmen im Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte
  2. Aufbau eines Risikomanagementsystems inkl. Durchführung systematischer Risikoanalysen, Entwicklung einer standardisierten Risikominimierungsstrategie und Etablierung von (Einkaufs-) Risikomanagementprozessen
  3. Umsetzungsplanung und Implementierung der identifizierten Maßnahmen

Mehr über unser Risiko-Tool erfahren

 

Weitere gesetzliche Vorgaben

Bei der Vielzahl vorhandener und künftiger Gesetzesvorgaben ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Im Folgenden finden Sie daher eine Übersicht der besonders relevanten Gesetze im Nachhaltigkeitsbereich

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und stellt umfangreiche Anforderungen bzgl. der Berichtserstattung an Unternehmen mit einem Tätigkeitsbereich in der EU. Zur Definition der relevanten Nachhaltigkeitsthemen eines Unternehmens im Sinne der CSRD muss eine umfassende sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden, bei der relevante Nachhaltigkeitsaspekte für das Unternehmen einerseits sowie Einflüsse des Unternehmens auf die Nachhaltigkeitsaspekte andererseits identifiziert werden. Zu allen relevanten Nachhaltigkeitsaspekten muss dann detailliert anhand einer Vielzahl von Kennzahlen öffentlich und standardisiert berichtet werden. 

CSRD auf einen Blick

Ihren CSRD-Compliance-Plan mit uns umsetzen

Richtlinie für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

Um global die Abholzung von Wäldern zu bekämpfen, tritt Ende 2024 die EUDR in Kraft. Alle Händler, Verarbeiter und Nutzer von Produkten, die mit Entwaldung im Zusammenhang stehen, müssen detaillierte Sorgfaltspflichten erfüllen. Dies betrifft alle Holz-, Kakao-, Kaffee-, Soja-, Rindfleisch-, Palmöl- und Kautschuk-Produkte. Betroffene Unternehmen müssen nachweisen, von wo die Grundstoffe genau stammen (inkl. Geo-Koordinaten), dass diese legal verarbeitet wurden und dass es in diesem Zusammenhang kein Risiko für Entwaldung gibt. Bei Missachtung der Sorgfaltspflichten dürfen die entsprechenden Produkte nicht in der EU auf den Markt gebracht werden. 

EUDR auf einen Blick

Ihren EUDR-Aktionsplan mit uns starten

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Nachdem die EU bereits das Emissionshandelssystem eingeführt hat (EU-ETS), das CO2-Preise auf bestimmte Produkte erhebt, wird künftig mit Hilfe des CBAM sichergestellt, dass dies auch aufimportierte Produkte geschieht, sodass Firmen innerhalb der EU keinen Wettbewerbsnachteil im Binnenmarkt erfahren. Hierzu müssen Importeure von Produkten mit hohen Emissionen (Zement, Energie, Düngemittel, Eisen & Stahl, Aluminium, Wasserstoff) zunächst in Zusammenarbeit mit den Lieferanten ermitteln, wie viele Emissionen mit den importierten Gütern in Zusammenhang stehen. Seit Oktober 2023 müssen diese Werte bereits erhoben werden; ab 2026 wird auf diese Emissionen dann ein Zoll erhoben, der sich am Marktpreis des EU-ETS orientiert. 

CBAM auf einen Blick

So unterstützen wir Sie bei
der Umsetzung des CBAM

ESG Compliance

Eine solide ESG Performance bietet Ihrem Unternehmen zahlreiche Vorteile. Neben verbesserten Kreditkonditionen und einer allgemein höheren Reputation, gibt es immer mehr Studien, die belegen, dass Kunden verstärkt bei Kaufentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsbemühungen der Anbieter achten. Dies ist nicht nur im B2C, sondern auch im B2B Bereich der Fall. Wenn Sie also vermehrt auf nachhaltige Praktiken setzen, steigert dies sowohl die Kundenzufriedenheit als auch dessen Vertrauen in Ihre Marke. Zudem hilft ein umfassendes ESG-Management, frühzeitig potenzielle Risiken in den eigenen Lieferketten zu erkennen und diese zu adressieren. So kann die Versorgungssicherheit gestärkt und der Kunde verlässlich bedient werden. Des Weiteren profitieren Sie häufig von einem besseren Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsmöglichkeiten, da Sie für Investoren attraktiver erscheinen, die vermehrt nach ethisch und ökologisch verantwortlichen Anlagemöglichkeiten suchen.

So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der ESG Compliance.


HÖVELER HOLZMANN - a valantic company

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