Die Umsetzung der CBAM-Verpflichtungen – gemeinsam für den Klimaschutz

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), oder auch das CO₂-Grenzausgleichsystem genannt, ist ein Instrument der EU, das primär darauf abzielt, faire Preise für die CO₂-Emissionen bei der Fertigung bestimmter CO₂-intensiver Waren zu bestimmen, die in die EU importiert werden. Des Weiteren dient der CBAM auch dazu, die Umsetzung einer saubereren Industrieproduktion in Nicht-EU-Ländern zu fördern. Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch den Klimawandel, wurde CBAM als Instrument eingeführt, um den CO₂-Fußabdruck importierter Waren zu berücksichtigen. Durch diese Methode wird sichergestellt, dass Unternehmen, die Produkte in die EU importieren, für die damit verbundenen CO₂-Emissionen verantwortlich gemacht werden, indem sie spezifische Abgaben zahlen müssen. In der Übergangsphase sind zunächst besonders energieintensive Sektoren betroffen. Diese sind:

  • Zement
  • Aluminium
  • Eisen und Stahl
  • Düngemittel
  • Elektrizität
  • Chemikalien (Wasserstoff)

Diese Angaben gelten jedoch nur für die Übergangsphase, ab dem Jahre 2026 ist eine Ausweitung auf weitere Sektoren möglich.

Die Initiative ist bereits im Oktober 2023 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen dazu, in der Übergangsphase (von 2023 bis 2025) quartalsweise über die importierten betroffenen Güter und die eingebetteten Emissionen zu berichten. Dabei dürfen die ersten drei Quartale auf den EU-Standardwerten basieren und anschließend müssen Primärdaten von den Lieferanten genutzt werden. Ab dem Jahre 2026 beginnt die jährliche Meldepflicht und das Zahlen des CO2-Preises. Dies gilt für alle Unternehmen unabhängig ihrer Größe ab einem Importwert von 150 € je Sendung. Der CBAM wird dementsprechend nicht nur den Handel beeinflussen, sondern auch Unternehmen dazu veranlassen, ihre Emissionsreduktionsstrategien inkl. eines durchdachten und effizienten Lieferantenengagements zu verstärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit in einer zunehmend kohlenstoffarmen Wirtschaft zu sichern.

Mit der Einführung der Initiative hat für Unternehmen eine neue Stufe der Klimaregulatorik begonnen, die zum ersten Mal nun auch gezielt Primärdaten von Lieferanten erfordert. Das CO₂-Grenzausgleichssystem der EU stellt sie vor Compliance-Herausforderungen und das Risiko massiver Strafzahlungen mit bis zu 500 €/Tonne CO₂. Der CBAM stellt somit auch einen relevanten Bestandteil des „Fit für 55“ Pakets dar, das zum Erreichen der Klimaziele bis 2030 eingeführt wurde und den Übergang zu einer emissionsärmeren Wirtschaft beschleunigen soll.

In dieser entscheidenden Zeit unterstützt HÖVELER HOLZMANN Sie mit maßgeschneiderten Lösungen, um Ihre CBAM-Pflichten proaktiv und pragmatisch zu erfüllen.

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CBAM und seine Ziele: Ein Überblick über die Ambitionen der EU im Klimaschutz

Die Ziele des CBAM sind vielschichtig und umfassen sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Aspekte. Ein Hauptziel besteht darin, das Phänomen des sogenannten „Carbon Leakage“ zu bekämpfen. Hierbei verlagern Unternehmen ihre Produktion ins Ausland, um dem für die Produktion in Europa geltenden CO₂-Preis und den Kosten für die Einhaltung von strikten Umweltstandards zu entgehen. Mit der Einführung von CBAM wird vermieden, dass Unternehmen durch den Import von kohlenstoffintensiven Produkten aus Ländern mit niedrigeren ökologischen Richtlinien einen Wettbewerbsvorteil erlangen. Dies wird sichergestellt, durch die Einführung eines CO₂-Preises für Waren, die außerhalb der EU produziert wurden. Auf Basis dessen kann garantiert werden, dass der Wettbewerb fair bleibt, der Kohlenstoffausstoß reduziert wird und Unternehmen stets einen Anreiz haben, in umweltfreundliche Praktiken zu investieren.

 

CBAM-Einfuhr: Die Zertifizierungsanforderungen und -prozesse

Der Import von kohlenstoffintensiven Produkten erfordert die Vorlage entsprechender Zertifikate, die die eingebetteten CO₂-Emissionen der jeweiligen Ware dokumentieren. Fehlen diese Zertifikate bzw. wurden falsche Angaben gemacht, können finanzielle Sanktionen in Kraft treten. Für den Kauf dieser Zertifikate muss zunächst ein Status als „Autorisierter Anmelder“ beantragt werden, der Unternehmen die Möglichkeit bietet, die notwendigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem CBAM zu erfüllen und den Import von emissionsintensiven Waren ordnungsgemäß abzuwickeln.

Allgemein sind folgende Voraussetzungen nennenswert:

  • Einführung eines CO-Managements zur zielsicheren und produktgenauen Berechnung von CO-Emissionen unter Berücksichtigung von Primärdaten der betroffenen Lieferanten.
  • Beantragung der Registrierung als CBAM-Deklarant, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
  • Regelmäßige und zeitnahe Einreichung von Berichten gemäß den vorgegebenen Richtlinien und Fristen, um die Transparenz und Compliance zu gewährleisten.
  • Aktiver Erwerb von CO₂-Zertifikaten auf dem Markt, um die eigenen Emissionsverpflichtungen abzudecken und den CBAM-Anforderungen gerecht zu werden.
  • Beachtung der strengen Sanktionen und Bußgelder im Falle von Verstößen gegen die CBAM-Vorschriften, um potenzielle Risiken zu minimieren und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

 

Die richtige Berechnung des CO₂-Preises

CO2-Preis

Mit der Einführung der CBAM wurde festgelegt, dass sich der Preis der jeweiligen CBAM-Zertifikate am CO₂-Preis des europäischen Emissionshandels orientieren soll. Üblicherweise wird dieser anhand von Emissionsdaten und Marktfaktoren ermittelt. Der Preis pro CBAM-Zertifikat richtet sich nach dem durchschnittlichen Wochenpreis für die EU-Emissionszertifikate, welcher mit der Anzahl der abzugebenden Zertifikate multipliziert wird. Jedes Zertifikat steht dabei für eine Tonne CO₂ oder andere relevante Treibhausgase, die im Herstellungsprozess der importierten Ware freigesetzt wurden.

 

Wichtige Meilensteine und Fristen

Mit dem Inkrafttreten des CBAM wurden wichtige Fristen festgelegt, um die Übergangsphase und die ersten Schritte zur Erfüllung der neuen Vorschriften zu gewährleisten. Diese Meilensteine markieren entscheidende Zeitpunkte für Unternehmen und Organisationen, um sich auf die Einhaltung der CBAM-Anforderungen vorzubereiten und ihre Berichtspflichten zu erfüllen.

Relevante Fristen sind:

    CBAM Zeitstrahl
    • Beginn der Übergangsphase von CBAM am 1. Oktober 2023: Unternehmen müssen ihre Berichterstattungspflichten erfüllen
    • Einreichung des ersten CBAM-Berichts bis zum 31. Januar 2024
    • Ab dem 31. Juli 2024 müssen lieferantenspezifische Emissionen berichtet werden (es kann nicht mehr auf EU-Standardwerte zurückgegriffen werden)
    • Beantragung des Status als "zugelassener CBAM-Anmelder" bis zum 1. Januar 2025
    • Start der Implementierungsphase am 1. Januar 2026: Kauf von Zertifikaten
    • Einreichung eines jährlichen Berichts bis zum 31. Mai 2026

     

    Unsere Expertise für die richtige Umsetzung der CBAM – Lösungen für Ihr Unternehmen

    Wir bieten umfassende Beratungsdienstleistungen im Bereich des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) an, um Unternehmen dabei zu unterstützen, die Auswirkungen dieser neuen Regelungen zu verstehen und ihre Geschäftspraktiken entsprechend anzupassen. Unsere Experten analysieren die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen Ihres Unternehmens und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die darauf abzielen, die CBAM-Konformität sicherzustellen. Darüber hinaus heben wir Potenziale zur Optimierung der Einkaufskonditionen zur Kostenreduktion unter Betrachtung der CBAM-Zertifikatskosten. Folgende Schritte gehören dabei zu unserem Beratungsangebot:

    • CBAM Readiness Check: Zügige Bewertung des Ausmaßes und des Umfangs der CBAM-Betroffenheit auf Artikel- und Lieferantenebene, sowie Quick Check der vorliegenden Einkaufsstrategien & -muster für die betroffenen Warengruppen.
    • CBAM-Aktionsplan: Entwicklung eines pragmatischen Aktionsplans und präziser Szenarioanalysen für betroffene Warengruppen, Produkte, Lieferanten und Geschäftsbereiche.
    • CBAM-Emissionskalkulation: Kalkulation von relevanten Emissionen und Erstellung eines Fahrplans zur Verbesserung der Datenqualität inkl. Supplier Engagement und Befähigung.
    • CBAM-Berichterstattung & Governance: Etablierung einer schlanken Berichterstattung und eines Überwachungsmechanismus zur Erfüllung der CBAM-Reporting-Pflichten.

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