Die Zukunft der Unternehmensverantwortung: Die CSRD als bedeutsamer Schritt in Richtung Nachhaltigkeit

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der EU, die die Verbesserung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen zum Ziel hat. Sie wurde im Jahr 2022 final verabschiedet und betrifft nicht nur große, sondern auch gelistete kleine und mittlere Unternehmen. Die CSRD verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, detaillierte Berichte zu erstellen, die transparent die eigenen Leistungen in Bezug zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten offenlegen. So können Investoren die Nachhaltigkeitspraktiken der Unternehmen besser nachvollziehen, vergleichen und bewerten.


Mit der Verpflichtung der CSRD wird sich für ca. 50.000 europäische Unternehmen der Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichtserstattung signifikant verändern. Folgende Entwicklungen werden durch die CSRD etabliert:

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Augenhöhe: Nachhaltigkeitsthemen werden in den unternehmerischen Lagebericht mit der finanziellen Berichterstattung integriert und durch Wirtschaftsprüfer geprüft.
  • Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen: Die CSRD standardisiert Informationsbereitstellung über Nachhaltigkeitsthemen, sodass Unternehmen durch unterschiedliche Stakeholder wie bspw. Investoren, Kunden, Behörden oder NGOs in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen bewertet werden können.

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Transparente Offenlegung: Das müssen Unternehmen gemäß der CSRD in Ihrer Berichtserstattung angeben

Im Rahmen der CSRD werden Unternehmen dazu aufgefordert, ihre Nachhaltigkeitsleistung auf Augenhöhe mit ihrem finanziellen Lagebericht zu präsentieren. Dies geschieht, indem beide Kernelemente in einem Bericht zusammengeführt werden. Der Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts gliedert sich in zwei ausschlaggebende Teile: Einen obligatorischen Teil und einen, der abhängig von den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen des Unternehmens ist. Der verpflichtende Teil umfasst folgende Aspekte:

CSRD Verpflichtungen
  • Organisationsprofil
  • Geschäftsmodell & -strategie
  • Nachhaltigkeitsgovernance
  • Management von umweltbezogenen und sozialen Auswirkungen, Chancen und Risiken

Je nach Wesentlichkeit muss darüber hinaus über spezifische Nachhaltigkeitsthemen aus den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G) im Bericht thematisiert werden. Auf der Umweltebene umfasst dies Informationen über die Standards zu Klimawandel und Klimaschutz, Verschmutzung, Biodiversität sowie Kreislaufwirtschaft. Auf sozialer Ebene umfassen die Berichtsthemen Aspekte zur eigenen Belegschaft, zu Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, zu betroffenen Gemeinschaften, sowie Verbrauchern und Endnutzern.Im Governance-Bereich liegt der Fokus primär auf ethischen Geschäftspraktiken. Insgesamt wird eine Offenlegung von bis zu über 1.200 Datenpunkten erfordert, um eine umfassende Darstellung der Nachhaltigkeitspraktiken und -ergebnisse zu ermöglichen.

Auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen bezogen, müssen Unternehmen also Folgendes berichten:

  • Aktionspläne
  • Maßnahmen
  • Ziele, inkl. Verantwortlichkeiten
  • Weitere themenspezifische Datenpunkte

 

Verpflichtungen außerhalb der Berichtserstattung

Die CSRD stellt eine Erweiterung zur Non-Financial Reporting Directive dar und erhöht auch die Anzahl an betroffenen Unternehmen von ca. 11.600 auf ca. 50.000. Die neuen Pflichten, die mit der CSRD einhergehen, sind:

  • Quantifizierung der Berichtsinhalte durch Kennzahlen: Für eine verbesserte Messbarkeit sollen die Nachhaltigkeitsberichte mithilfe von spezifischen Kennzahlen quantifiziert werden.
  • Neues Verständnis von Wesentlichkeit (doppelte Wesentlichkeit): Die Richtlinie verlangt von Unternehmen, dass sie jegliche Auswirkungen ihres Handelns sowohl auf die Umwelt & die Gesellschaft (inside-out) erörtern und darstellen, als auch die Auswirkungen ihrer Nachhaltigkeitsthemen auf die finanzielle Lage des Unternehmens selbst (outside-in).
  • Einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF): Unternehmen sind gemäß der Richtlinie dazu verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichte im European Single Electronic Format (ESEF) zu veröffentlichen. Diese Maßnahme soll die Lesbarkeit der Berichte sowohl für Menschen als auch für Maschinen sicherstellen.
  • Auditierung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung: Analog zur Finanzberichterstattung muss nun auch die Nachhaltigkeitsberichtserstattung einer externen Prüfung unterzogen werden. Für diesen Vorgang werden von der EU-Kommission Prüfungsstandards festgelegt.

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Zukunftsorientiertes Handeln: Die Ziele und der Nutzen der CSRD

Die CSRD bietet eine Vielzahl von Vorteilen, darunter die Förderung von Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen, was Unternehmen dabei unterstützt, ihre Leistung auf diesem Gebiet besser zu verstehen und zu optimieren. Zudem erleichtert sie die Identifizierung von Best Practices und Benchmarks, was wiederum Unternehmen ermöglicht, von den Erfahrungen anderer zu lernen und sich weiterzuentwickeln. Darüber hinaus trägt die Richtlinie dazu bei, Investitionsentscheidungen zu vereinfachen, indem sie Investoren transparente Einblicke in die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen bietet und somit die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Entscheidungsprozesse fördert. Nicht zuletzt kann die CSRD dazu beitragen, Nachhaltigkeit als einen Wettbewerbsvorteil zu positionieren, indem sie Unternehmen dazu ermutigt, ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu verbessern und ihr Engagement für umwelt- und sozialverträgliches Handeln zu demonstrieren.

 

Fristen der Umsetzung der Richtlinie

CSRD Zeitstrahl



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Herausforderungen in der Unternehmenspraxis

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre internen Prozesse so anzupassen, dass eine umfassende und präzise Berichterstattung möglich wird. Die Kernherausforderungen umfassen die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die bestehenden Berichtssysteme, die Sicherstellung der Datenqualität und -verfügbarkeit sowie die Entwicklung einer kohärenten Kommunikationsstrategie, die den Anforderungen der Stakeholder gerecht wird.

Die Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Partnern und Lieferanten. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, strategische Ansätze zu entwickeln, die nicht nur auf die Erfüllung der Anforderungen der CSRD abzielen, sondern auch die Grundlage für kontinuierliche Verbesserungen im Bereich der Nachhaltigkeit legen. Dabei geht es darum, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie zu verankern und somit langfristige Wettbewerbsvorteile zu sichern.

 

Gemeinsam nachhaltige Schritte wagen

Um Herausforderungen effizient und pragmatisch abzudecken und die Chancen gleichzeitig optimal zu nutzen, unterstützt HÖVELER HOLZMANN Sie end-to-end mit individuell angepassten Lösungsansätzen. Wir stehen Ihnen als Begleiter während Ihrer gesamten Nachhaltigkeitsreise, von der Ermittlung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen bis zur Erstellung und Umsetzung thematischer Nachhaltigkeitsstrategien sowie deren Einbettung in unternehmensübergreifendes Performance Management zur Seite.

Unser spezialisiertes Beratungsangebot umfasst folgende Schlüsselbereiche:

CSRD Schlüsselbereiche
  • Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse inkl. Umfeld- und Stakeholderanalyse zur Identifikation wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen und der Ableitung von Berichtspflichten
  • Abgleich des Status Quo im Nachhaltigkeitsberichtswesen mit den Anforderungen der CSRD sowie weiteren internen und externen Nachhaltigkeitsanforderungen
  • Konzeption und Umsetzung der Roadmap inkl. Detailplanung zur Schließung inhaltlicher (bspw. Erstellung Dekarbonisierungsstrategie) sowie prozessualer (bspw. Datenverfügbarkeiten, interne Verantwortlichkeiten) Lücken
  • Konzeption und Umsetzung eines Performance Management Systems zur pragmatischen und optimalen Erfüllung wiederkehrender Berichtspflichten, inkl. Umsetzung von Anforderungen der EU-Taxonomie als Teil der CSRD-Berichtspflichten
  • Erstellung und Begleitung von Nachhaltigkeitsstrategien zur inhaltlichen Umsetzung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen (bspw. Dekarbonisierungsstrategie inkl. Reduktion Scope-3 Emissionen)

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