
PPWR (EU-Verpackungsverordnung)
Beratung zur Umsetzung der PPWR (EU-Verpackungsverordnung)
Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stellt Unternehmen vor neue und komplexe Herausforderungen. Auch mittelständische Unternehmen müssen sich auf weitreichende Anpassungen einstellen. Wir haben die wesentlichen Anforderungen der PPWR für Sie zusammengefasst und bieten maßgeschneiderte Unterstützung, damit Sie den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden und gleichzeitig Ihr Verpackungs- und Abfallmanagement pragmatisch optimieren.
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Welche Unternehmen sind von der PPWR-Verordnung betroffen?
Die PPWR betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder verwenden. Die spezifischen Auswirkungen variieren jedoch je nach Branche, Produkt und Geschäftsmodell. Besonders betroffen sind:

Verpackungshersteller
FMCG-Unternehmen
Recycling- und Abfallwirtschaftsunternehmen
Einzelhändler mit Eigenmarken
Um die genaue Betroffenheit Ihrer Branche einzuschätzen, bietet unsere PPWR-Betroffenheitsmatrix eine detaillierte Übersicht über die branchenübliche Relevanz der einzelnen Anforderungen:

Die zentralen PPWR-Inhalte im Überblick:
Die PPWR-Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft und wird die bestehende Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab dem 12. August 2026 ablösen. Sie regelt die Herstellung, Verwendung, Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung von Verpackungen in der Europäischen Union. Unternehmen müssen die neuen PPWR-Anforderungen schrittweise und fristgerecht umsetzen, können dabei jedoch teilweise auch von Ausnahmeregelungen (insbesondere für Medizinprodukte und kontaktempfindliche Produkte) Gebrauch machen.
Die ersten Anforderungen der PPWR sind bereits bis August 2026 umzusetzen:
In den Jahren von 2027 bis 2030 folgen weitere Anforderungen der PPWR-Verordnung, welche die Kompostierbarkeit, Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), biobasierte Kunststoffe, Pfand- und Rücknahmesysteme, Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteile, Minimierung, Formate/Mogelpackungen und Reduzierung von Verpackungsabfällen betreffen. Unternehmen müssen trotz langer Fristen schon jetzt mit der Umsetzung der anspruchsvollen Anforderungen beginnen, um die Versorgungssicherheit in Zukunft gewährleisten zu können.
Die Umsetzung der PPWR-Verordnung bringt eine Reihe von Herausforderungen mit sich: Unter anderem müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Qualität ihrer Verpackungen trotz umfangreicher Anpassungen konstant bleibt, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Zudem wird der Investitionsbedarf (bspw. in neue Technologien) bei Verpackungsherstellern drastisch ansteigen, deren Kosten dann wiederum auf die Lieferkette umgelegt werden. Zeitgleich drohen bei Nichteinhaltung der PPWR-Verordnung Bußgelder. Diese werden potenziell durch hohe Umsatzeinbußen und Reputationsschäden begleitet.
Wie sollten sich Unternehmen auf die PPWR-Anforderungen vorbereiten?
Eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung auf die PPWR ist entscheidend. Unternehmen sollten kurzfristig ihr Verpackungsportfolio analysieren, um anzupassende Verpackungen zu identifizieren und ihre Rolle im Rahmen der PPWR-Verordnung zu verstehen. Daraus lassen sich die prioritären PPWR-Anforderungen sowie der entsprechende Handlungsbedarf ableiten.
Der nächste Schritt ist die Pilotierung der kurzfristig umzusetzenden PPWR-Verpflichtungen, um Erfahrungswerte zu sammeln und diese für die sukzessive Umsetzung der mittel- und langfristigen Anforderungen zu nutzen, mit deren Umsetzung trotz teilweise langer Fristen aufgrund ihrer Komplexität ebenfalls frühzeitig begonnen werden muss.
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Erfahren Sie mehr darüber, wie die Umsetzung der PPWR-Verordnung pragmatisch gelingt:
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Weitere gesetzliche Vorgaben
Bei der Vielzahl vorhandener und künftiger Gesetzesvorgaben ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Im Folgenden finden Sie daher eine Übersicht der weiteren besonders relevanten Gesetze im Nachhaltigkeitsbereich:
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