Beratung zur Umsetzung der PPWR (EU-Verpackungsverordnung)

Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) 

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stellt Unternehmen vor neue und komplexe Herausforderungen. Auch mittelständische Unternehmen müssen sich auf weitreichende Anpassungen einstellen. Wir haben die wesentlichen Anforderungen der PPWR für Sie zusammengefasst und bieten maßgeschneiderte Unterstützung, damit Sie den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden und gleichzeitig Ihr Verpackungs- und Abfallmanagement pragmatisch optimieren. 

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Welche Unternehmen sind von der PPWR-Verordnung betroffen?

Die PPWR betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder verwenden. Die spezifischen Auswirkungen variieren jedoch je nach Branche, Produkt und Geschäftsmodell. Besonders betroffen sind: 

  • Verpackungshersteller 

  • FMCG-Unternehmen 

  • Recycling- und Abfallwirtschaftsunternehmen  

  • Einzelhändler mit Eigenmarken

 

Um die genaue Betroffenheit Ihrer Branche einzuschätzen, bietet unsere PPWR-Betroffenheitsmatrix eine detaillierte Übersicht über die branchenübliche Relevanz der einzelnen Anforderungen: 

Die zentralen PPWR-Inhalte im Überblick:

Die PPWR-Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft und wird die bestehende Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab dem 12. August 2026 ablösen. Sie regelt die Herstellung, Verwendung, Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung von Verpackungen in der Europäischen Union. Unternehmen müssen die neuen PPWR-Anforderungen schrittweise und fristgerecht umsetzen, können dabei jedoch teilweise auch von Ausnahmeregelungen (insbesondere für Medizinprodukte und kontaktempfindliche Produkte) Gebrauch machen.

 

Die ersten Anforderungen der PPWR sind bereits bis August 2026 umzusetzen:

  • PPWR-Konformitätsbewertung: Anwendung neuer Regeln zur Konformitätsbewertung von Verpackungen (einschließlich technischer Dokumentation und EU-Konformitätserklärung) 

  • Informations-, Hinweis- und Meldepflichten: Informieren von Verbrauchern über Wiederbefüllungsmöglichkeiten von Verpackungen gemäß PPWR 

  • Kennzeichnungspflichten: Anbringen von Identifikationsmerkmalen und Kontaktinformationen auf Verpackungen (inkl. QR-Code) 

  • Stoffbeschränkungen: Einhaltung von Grenzwerten in Verpackungsmaterialien gemäß den Vorgaben der PPWR 

  • Wiederverwendung und -befüllung: Beteiligung an Wiederverwendungssystemen für wiederverwendbare Verpackungen sowie Informationsbereitstellung für Verbraucher 

In den Jahren von 2027 bis 2030 folgen weitere Anforderungen der PPWR-Verordnung, welche die Kompostierbarkeit, Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), biobasierte Kunststoffe, Pfand- und Rücknahmesysteme, Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteile, Minimierung, Formate/Mogelpackungen und Reduzierung von Verpackungsabfällen betreffen. Unternehmen müssen trotz langer Fristen schon jetzt mit der Umsetzung der anspruchsvollen Anforderungen beginnen, um die Versorgungssicherheit in Zukunft gewährleisten zu können. 
 

Die Umsetzung der PPWR-Verordnung bringt eine Reihe von Herausforderungen mit sich: Unter anderem müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Qualität ihrer Verpackungen trotz umfangreicher Anpassungen konstant bleibt, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Zudem wird der Investitionsbedarf (bspw. in neue Technologien) bei Verpackungsherstellern drastisch ansteigen, deren Kosten dann wiederum auf die Lieferkette umgelegt werden. Zeitgleich drohen bei Nichteinhaltung der PPWR-Verordnung Bußgelder. Diese werden potenziell durch hohe Umsatzeinbußen und Reputationsschäden begleitet. 

 

Wie sollten sich Unternehmen auf die PPWR-Anforderungen vorbereiten?

Eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung auf die PPWR ist entscheidend. Unternehmen sollten kurzfristig ihr Verpackungsportfolio analysieren, um anzupassende Verpackungen zu identifizieren und ihre Rolle im Rahmen der PPWR-Verordnung zu verstehen. Daraus lassen sich die prioritären PPWR-Anforderungen sowie der entsprechende Handlungsbedarf ableiten. 

Der nächste Schritt ist die Pilotierung der kurzfristig umzusetzenden PPWR-Verpflichtungen, um Erfahrungswerte zu sammeln und diese für die sukzessive Umsetzung der mittel- und langfristigen Anforderungen zu nutzen, mit deren Umsetzung trotz teilweise langer Fristen aufgrund ihrer Komplexität ebenfalls frühzeitig begonnen werden muss. 
 
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Wie können wir Sie bei der Umsetzung der PPWR-Verpflichtungen unterstützen?

Unser spezialisiertes Beratungsangebot umfasst folgende Schlüsselbereiche

  • PPWR Readiness Check: Identifikation betroffener Verpackungen und Feststellung der Compliance-Lücken in Bezug auf die vollständige PPWR-Konformität 

  • PPWR Roadmap: Ableitung des Handlungsbedarfs und Priorisierung der umzusetzenden Anforderungen in einer strukturierten Roadmap 

  • PPWR Pilotierung: Pilotierung kurzfristiger Anforderungen sowie umfangreicher Anforderungen mit längeren Fristen 

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Unternehmen bestens auf die Anforderungen der PPWR vorbereitet ist und gleichzeitig von den neuen Möglichkeiten profitiert

 

Erfahren Sie mehr darüber, wie die Umsetzung der PPWR-Verordnung pragmatisch gelingt:

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Weitere gesetzliche Vorgaben


Bei der Vielzahl vorhandener und künftiger Gesetzesvorgaben ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Im Folgenden finden Sie daher eine Übersicht der weiteren besonders relevanten Gesetze im Nachhaltigkeitsbereich: 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz oder LkSG)

Das deutsche Lieferkettengesetz hat zum Ziel, Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken entlang von globalen Lieferketten deutscher Unternehmen zu minimieren. Alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen in Deutschland sowie deren globalen Tochtergesellschaften müssen verschiedene Sorgfaltspflichten einführen. Hierzu gehören die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern sowie die Durchführung von Präventionsmaßnahmen bei festgestellten Risiken.

LkSG auf einen Blick

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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und stellt umfangreiche Anforderungen bzgl. der Berichtserstattung an Unternehmen mit einem Tätigkeitsbereich in der EU. Zur Definition der relevanten Nachhaltigkeitsthemen eines Unternehmens im Sinne der CSRD muss eine umfassende sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden, bei der relevante Nachhaltigkeitsaspekte für das Unternehmen einerseits sowie Einflüsse des Unternehmens auf die Nachhaltigkeitsaspekte andererseits identifiziert werden. Zu allen relevanten Nachhaltigkeitsaspekten muss dann detailliert anhand einer Vielzahl von Kennzahlen öffentlich und standardisiert berichtet werden. 

CSRD auf einen Blick

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Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Nachdem die EU bereits das Emissionshandelssystem eingeführt hat (EU-ETS), das CO2-Preise auf bestimmte Produkte erhebt, wird künftig mit Hilfe des CBAM sichergestellt, dass dies auch aufimportierte Produkte geschieht, sodass Firmen innerhalb der EU keinen Wettbewerbsnachteil im Binnenmarkt erfahren. Hierzu müssen Importeure von Produkten mit hohen Emissionen (Zement, Energie, Düngemittel, Eisen & Stahl, Aluminium, Wasserstoff) zunächst in Zusammenarbeit mit den Lieferanten ermitteln, wie viele Emissionen mit den importierten Gütern in Zusammenhang stehen. Seit Oktober 2023 müssen diese Werte bereits erhoben werden; ab 2026 wird auf diese Emissionen dann ein Zoll erhoben, der sich am Marktpreis des EU-ETS orientiert. 

CBAM auf einen Blick

So unterstützen wir Sie bei
der Umsetzung des CBAM

EU Taxonomie

Die EU Taxonomie ist ein Rahmenwerk, das die wirtschaftlichen Aktivitäten Ihres Unternehmens nach Ihrem Beitrag zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit klassifiziert. Mit festgelegten Kriterien unterstützt sie sowohl Unternehmen als auch Investoren dabei, umweltfreundliche Aktivitäten und nachhaltige Investitionen identifizieren und bewerten zu können.

Diese Kriterien basieren auf den sechs Umweltzielen der Taxonomie:

  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel,
  • nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,
  • nachhaltige Nutzung und Schutz der Biodiversität und Ökosysteme.

Das grundlegende Ziel der EU-Taxonomie ist die Erhöhung der Transparenz und die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für nachhaltige Investitionen in der EU.

Weitere Informationen zur EU Taxonomie

ESG Compliance

Eine solide ESG Performance bietet Ihrem Unternehmen zahlreiche Vorteile. Neben verbesserten Kreditkonditionen und einer allgemein höheren Reputation, gibt es immer mehr Studien, die belegen, dass Kunden verstärkt bei Kaufentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsbemühungen der Anbieter achten. Dies ist nicht nur im B2C, sondern auch im B2B Bereich der Fall. Wenn Sie also vermehrt auf nachhaltige Praktiken setzen, steigert dies sowohl die Kundenzufriedenheit als auch dessen Vertrauen in Ihre Marke. Zudem hilft ein umfassendes ESG-Management, frühzeitig potenzielle Risiken in den eigenen Lieferketten zu erkennen und diese zu adressieren. So kann die Versorgungssicherheit gestärkt und der Kunde verlässlich bedient werden. Des Weiteren profitieren Sie häufig von einem besseren Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsmöglichkeiten, da Sie für Investoren attraktiver erscheinen, die vermehrt nach ethisch und ökologisch verantwortlichen Anlagemöglichkeiten suchen.

So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der ESG Compliance.

HÖVELER HOLZMANN - a valantic company

Bahnstraße 16
40212 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 - 56 38 75 - 0
Mail: info@hoeveler-holzmann.com

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