Neuerungen beim Lieferkettengesetz

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Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettengesetz in Kraft. Auf dem Gesetz aufbauend wurden im Jahr 2022 zahlreiche Handreichungen und Informationsblätter des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) veröffentlicht sowie ein eigener Fragen und Antwort-Bereich auf der Webseite des BAFA eingerichtet und stetig aktualisiert.

Die daraus abgeleiteten Neuerungen im Rahmen der Gesetzeseinführung in den Bereichen interne & externe Risikoanalyse, Beschwerdeverfahren  und jährliche Berichterstattung finden Sie in unseren FAQs.

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