Das Lieferkettengesetz: Wie gut sind Unternehmen vorbereitet?



Das ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tretende Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, menschenrechtswidrige Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten zurückzuverfolgen und Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Missstände zu beseitigen.

Wir haben in einer aktuellen Studie ermittelt, inwieweit betroffene Unternehmen bereits auf die Anforderungen des Lieferkettengesetzes vorbereitet sind und wie verantwortliche Manager das Gesetz als solches einschätzen. Lesen Sie die Ergebnisse auf www.logistik-heute.de!

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