Sorgfaltspflichten und Compliance

In 3 Schritten zur Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorgaben 

 

Im Nachhaltigkeitsbereich müssen Unternehmen in den nächsten Jahren immer mehr regulatorische Anforderungen erfüllen. Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) war hierbei nur der erste Schritt in einer Reihe von verschiedenen Gesetzesinitiativen, die insbesondere von der EU vorangetrieben werden. Auf betroffene Unternehmen kommen künftig also verschiedene Berichtsstandards und Regularien gleichzeitig zu, die zeitnah angegangen werden müssen.  

Grafik für Beratung Nachhaltigkeit SCM Einkauf HÖVELER HOLZMANN

Um alle Gesetzesvorgaben effizient und pragmatisch zu erfüllen und gleichzeitig hieraus auch Wettbewerbsvorteile zu realisieren, kann HÖVELER HOLZMANN Sie auf verschiedene Arten unterstützen. Dies geschieht immer in enger Zusammenarbeit mit Ihren Einkaufs-, Compliance- und Rechtsabteilungen, um sicherzustellen, dass alle Lösungen individuell zu Ihrem Unternehmen passen. 

Gesetzliche Vorgaben


Bei der Vielzahl vorhandener und künftiger Gesetzesvorgaben ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Im Folgenden finden Sie daher eine Übersicht der besonders relevanten Gesetze im Nachhaltigkeitsbereich: 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz oder LkSG)

Das deutsche Lieferkettengesetz hat zum Ziel, Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken entlang von globalen Lieferketten deutscher Unternehmen zu minimieren. Alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen in Deutschland sowie deren globalen Tochtergesellschaften müssen verschiedene Sorgfaltspflichten einführen. Hierzu gehören die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern sowie die Durchführung von Präventionsmaßnahmen bei festgestellten Risiken.

LkSG auf einen Blick

Starten Sie Ihre LkSG-Umsetzung mit uns

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD bzw. CS3D)

Ähnlich zum deutschen Lieferkettengesetz verpflichtet die CS3D europäische Unternehmen zur Einhaltung von menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten. Während das Gesetz aktuell auf EU-Ebene noch verhandelt wird, zeichnet sich bereits ab, dass manche Anforderungen über die des deutschen Gesetzes hinausgehen. So müssen bei der Risikoanalyse bspw. teilweise auch Risiken bei Vorlieferanten betrachtet werden. Zudem gilt es weitere Risiken zu betrachten, die im LkSG noch nicht relevant waren.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und stellt umfangreiche Anforderungen bzgl. der Berichtserstattung an Unternehmen mit einem Tätigkeitsbereich in der EU. Zur Definition der relevanten Nachhaltigkeitsthemen eines Unternehmens im Sinne der CSRD muss eine umfassende sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden, bei der relevante Nachhaltigkeitsaspekte für das Unternehmen einerseits sowie Einflüsse des Unternehmens auf die Nachhaltigkeitsaspekte andererseits identifiziert werden. Zu allen relevanten Nachhaltigkeitsaspekten muss dann detailliert anhand einer Vielzahl von Kennzahlen öffentlich und standardisiert berichtet werden. 

CSRD auf einen Blick

Ihren CSRD-Compliance-Plan mit uns umsetzen

Richtlinie für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

Um global die Abholzung von Wäldern zu bekämpfen, tritt Ende 2024 die EUDR in Kraft. Alle Händler, Verarbeiter und Nutzer von Produkten, die mit Entwaldung im Zusammenhang stehen, müssen detaillierte Sorgfaltspflichten erfüllen. Dies betrifft alle Holz-, Kakao-, Kaffee-, Soja-, Rindfleisch-, Palmöl- und Kautschuk-Produkte. Betroffene Unternehmen müssen nachweisen, von wo die Grundstoffe genau stammen (inkl. Geo-Koordinaten), dass diese legal verarbeitet wurden und dass es in diesem Zusammenhang kein Risiko für Entwaldung gibt. Bei Missachtung der Sorgfaltspflichten dürfen die entsprechenden Produkte nicht in der EU auf den Markt gebracht werden. 

EUDR auf einen Blick

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Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Nachdem die EU bereits das Emissionshandelssystem eingeführt hat (EU-ETS), das CO2-Preise auf bestimmte Produkte erhebt, wird künftig mit Hilfe des CBAM sichergestellt, dass dies auch aufimportierte Produkte geschieht, sodass Firmen innerhalb der EU keinen Wettbewerbsnachteil im Binnenmarkt erfahren. Hierzu müssen Importeure von Produkten mit hohen Emissionen (Zement, Energie, Düngemittel, Eisen & Stahl, Aluminium, Wasserstoff) zunächst in Zusammenarbeit mit den Lieferanten ermitteln, wie viele Emissionen mit den importierten Gütern in Zusammenhang stehen. Seit Oktober 2023 müssen diese Werte bereits erhoben werden; ab 2026 wird auf diese Emissionen dann ein Zoll erhoben, der sich am Marktpreis des EU-ETS orientiert. 

CBAM auf einen Blick

So unterstützen wir Sie bei
der Umsetzung des CBAM

In 3 Schritten machen wir Ihr Unternehmen bereit für die anstehenden Gesetze im Bereich Nachhaltigkeit


Pro Projekt setzen wir ein Gesetz um:
 

1. Schritt: Readiness Check 

  • Schaffung Transparenz über bereits vorhandene interne Prozesse und Strukturen mit Relevanz für jeweiliges Gesetz 

  • Durchführung Interviews und Workshops zur genauen Standortbestimmung aktueller Organisation 

  • Festlegung Zielbild Gesetzeseinhaltung (Beispiel: Sollen manche Aspekte des Gesetzes übererfüllt werden?) 

  • Aufsetzen Compliance Action Plan zur detaillierten Planung weiteren Vorgehens zur Einhaltung des jeweiligen Gesetzes 
     

2. Schritt: Durchführung (Risiko-)Analysen und Konzeption Zielprozesse
(bspw. Risikomanagementsystem) 

  • Durchführung relevanter datenbasierter Analysen, bspw.  

    • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse für CSRD 

    • Risikoanalysen für Lieferkettengesetz oder Entwaldungsrichtlinie 

    • Warengruppenanalysen für CBAM 

  • Durchführung Workshops zur Definition benötigter Prozesse und Verantwortlichkeiten (Aufbau- und Ablauforganisation) 

  • Ausdetaillierung Prozessdokumentation zur nachhaltigen und langfristigen Umsetzung 
     

3. Schritt: Umsetzung Gesetzesanforderungen 

  • Unterstützung Implementierung aller relevanten Sorgfaltspflichten auf Basis festgestellter Risiken und definierter Prozesse 

  • Erarbeitung und Bereitstellung Schulungsunterlagen 

  • Erstellung Vorlagen für Berichtspflichten 

 

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