Beratung zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes im Mittelstand

Maßnahmen für Supply Chain Management und Einkauf

Das neue Gesetz zum Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten stellt das Supply Chain Management und die Einkaufsabteilung im Mittelstand vor neue Herausforderungen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst und unterstützen Sie dabei, Ihren Sorgfaltspflichten umfassend nachzukommen und Ihr Lieferanten- und Risikomanagement zu verbessern.

1. Was beinhaltet das Lieferkettengesetz?

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten. Dies betrifft nicht nur die Aktivitäten im eigenen Unternehmen, sondern auch die Geschäftsbereiche der Lieferanten und Vorlieferanten auf allen Stufen der Lieferkette. Es trägt somit dazu bei, dass menschenrechtswidrige Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen in der Lieferkette zurückverfolgt werden, um gezielt Maßnahmen ergreifen und Missstände beseitigen zu können.
 

2. Wen betrifft das Lieferkettengesetz?

Das deutsche Lieferkettengesetz betrifft bestimmte Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Es richtet sich …

  • seit Januar 2023 an Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland
  • und ab Januar 2024 auch an Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in Deutschland.

Zudem sitzt die EU-Kommission derzeit an einem Entwurf, der schon Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden einschließen würde.

Somit werden auch viele Mittelständler von dem Gesetz betroffen sein. Auf diese Unternehmen kommen nun strenge Sorgfalts- und Haftungsregeln zu.

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3. Wie müssen das Supply Chain Management und der Einkauf reagieren?


SCM und Einkauf müssen dringend Ihre Lieferkette überprüfen und gegebenenfalls nachjustieren, um nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern auch den hohen Ansprüchen der Verbraucher gerecht zu werden. Zudem müssen sie folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Verfahren entwickeln, um Risiken zu Menschenrechtsverstößen in der Lieferkette zu ermitteln
  • Geeignete Gegenmaßnahmen zur Prävention und Abhilfe im eigenen Geschäftsbereich und bei Ihren (Vor-)Lieferanten ergreifen
  • Einkaufsstrategien und -praktiken anpassen, um LkSG-relevante Aspekte in den Beschaffungsprozessen zu berücksichtigen
  • Ein Beschwerdeverfahren einführen, sowohl für die eigenen Mitarbeitenden als auch für externe Hinweisgebende
  • Jährlich und öffentlich berichten, wie Menschenrechtsverletzungen verhindert werden


Weitere Infos in unsere FAQs lesen
 

4. Wie können wir Sie bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes unterstützen?

Grafik HÖVELER HOLZMANN Nachhaltige Supply Chain Einkaufsoptimierung


In nur drei Projektschritten identifizieren und konzipieren wir für Sie geeignete Maßnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen zur Umsetzung der neuen Anforderungen:

  1. Gap-Analyse aller relevanten Strukturen und Maßnahmen im Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte
     
  2. Aufbau eines Risikomanagementsystems inkl. Durchführung systematischerRisikoanalysen, Entwicklung einer standardisierten Risikominimierungsstrategie und Etablierung von (Einkaufs-) Risikomanagementprozessen
     
  3. Umsetzungsplanung und Implementierung der identifizierten Maßnahmen

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▶ Lesen Sie hier mehr darüber, wie unser Team
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