Die Umsetzung der CSRD-Verpflichtungen
Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung für Unternehmen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ändert ab 2024 für ca. 50.000 europäische Unternehmen Umfang und Art der Nachhaltigkeitsberichtserstattung für signifikant:
- Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Augenhöhe: Nachhaltigkeitsthemen werden in den unternehmerischen Lagebericht mit der finanziellen Berichterstattung integriert und durch Wirtschaftsprüfer geprüft.
- Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen: Die CSRD standardisiert Informationsbereitstellung über Nachhaltigkeitsthemen, sodass Unternehmen durch unterschiedliche Stakeholder wie bspw. Investoren, Kunden, Behörden oder NGOs in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen transparent bewertet werden können.
Unser spezialisiertes Beratungsangebot umfasst folgende Schlüsselbereiche:
Über Branchengrenzen hinweg setzen Mittelständler und DAX-Konzerne auf unsere Expertise in Projekten zu sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit
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