Die Umsetzung der EUDR-Verpflichtungen

Die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten


Als Teil des EU Green Deal soll die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (European Union Regulation on Deforestation-free Products, kurz EUDR) illegale Entwaldung verhindern und dies Verbrauchern in der EU garantieren.

Von der Richtlinie betroffen sind Unternehmen jeglicher Größe ab Ende 2024, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in der EUDR definierte Rohstoffe (Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rinder, Kautschuk) in Verkehr bringen, bereitstellen oder verarbeiten:
 

Grafik EUDR Rohstoffe HÖVELER HOLZMANN

Betroffene Unternehmen müssen Nachweise über Entwaldungsfreiheit für alle Lieferungen der definierten Rohstoffe erbringen können, wobei verschiedene Sorgfaltspflichten der EUDR zu erfüllen sind:

  • Informationsanforderungen beinhalten eine detaillierte Beschreibung der betroffenen Erzeugnisse inkl. bspw. Herkunftsland und Geolokalisierung
     
  • Analyse gesammelter Informationen sowie Risikobewertung anhand vorgegebener Kriterien
     
  • Ergreifung Maßnahmen zur Risikoreduktion und Implementierung Risikomanagementsystem
     
  • Umfassende Berichtspflichten zu einzelnen Warenlieferungen sowie zur Erstellung eines Jahresberichts

Um die Sorgfaltspflichten im Rahmen der EUDR umzusetzen, stehen Unternehmen großen Herausforderungen gegenüber, die mit der Komplexität von globalen Lieferketten (bspw. Datenverfügbarkeit, Transparenz, Datenqualität, Zusammenarbeit mit Lieferanten), und sowie mit unternehmensinterner Ressourcenverfügbarkeit (zeitliche und finanzielle Mittel sowie Fachexpertise) zusammenhängen. Zusätzlich drohen bei Nichterfüllung der Sorgfaltspflichten erhebliche Geldstrafen bis zu 4% des unternehmensweiten Jahresumsatzes sowie Verkaufsverbote.
 

Auf einen Blick mehr über die EU-Verordnung erfahren

Grafik Beratung Supply Chain Einkauf HÖVELER HOLZMANN

Durch tiefgreifende Expertise im nachhaltigen Einkauf und Supply Chain Management und bei der pragmatischen Umsetzung unternehmerischer umweltbezogener und sozialer Sorgfaltspflichten unterstützt HÖVELER HOLZMANN Sie end-to-end und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten bei der Umsetzung der Anforderungen der EUDR.

 

 

Grafik Beratungsangebot EUDR HÖVELER HOLZMANN

Unser spezialisiertes Beratungsangebot umfasst folgende Schlüsselbereiche:

  • Durchführung EUDR Readiness Check zur Identifikation betroffener Produkte sowie Datenqualität & Erstellung individueller Aktionsplan
     
  • Erstellung EUDR Data Cube zur Informationsaufbereitung
     
  • Toolgestützte Risikobewertung und Risikoeinordnung sowie Entwicklung Maßnahmenkatalog zur Risikominderung & Einbettung Aktivitäten in Risikomanagementsystem
     
  • Erstellung EUDR-Bericht sowie Etablierung Überwachungsmechanismus inkl. Definition Prozesse & Verantwortlichkeiten

     
    Jetzt Erstgespäch vereinbaren



Über Branchengrenzen hinweg setzen Mittelständler und DAX-Konzerne auf unsere Expertise in Projekten zu sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit

Weitere gesetzliche Vorgaben


Bei der Vielzahl vorhandener und künftiger Gesetzesvorgaben ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Im Folgenden finden Sie daher eine Übersicht der weiteren besonders relevanten Gesetze im Nachhaltigkeitsbereich: 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz oder LkSG)

Das deutsche Lieferkettengesetz hat zum Ziel, Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken entlang von globalen Lieferketten deutscher Unternehmen zu minimieren. Alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen in Deutschland sowie deren globalen Tochtergesellschaften müssen verschiedene Sorgfaltspflichten einführen. Hierzu gehören die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern sowie die Durchführung von Präventionsmaßnahmen bei festgestellten Risiken.

LkSG auf einen Blick

Starten Sie Ihre LkSG-Umsetzung mit uns

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und stellt umfangreiche Anforderungen bzgl. der Berichtserstattung an Unternehmen mit einem Tätigkeitsbereich in der EU. Zur Definition der relevanten Nachhaltigkeitsthemen eines Unternehmens im Sinne der CSRD muss eine umfassende sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden, bei der relevante Nachhaltigkeitsaspekte für das Unternehmen einerseits sowie Einflüsse des Unternehmens auf die Nachhaltigkeitsaspekte andererseits identifiziert werden. Zu allen relevanten Nachhaltigkeitsaspekten muss dann detailliert anhand einer Vielzahl von Kennzahlen öffentlich und standardisiert berichtet werden. 

CSRD auf einen Blick

Ihren CSRD-Compliance-Plan mit uns umsetzen

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Nachdem die EU bereits das Emissionshandelssystem eingeführt hat (EU-ETS), das CO2-Preise auf bestimmte Produkte erhebt, wird künftig mit Hilfe des CBAM sichergestellt, dass dies auch aufimportierte Produkte geschieht, sodass Firmen innerhalb der EU keinen Wettbewerbsnachteil im Binnenmarkt erfahren. Hierzu müssen Importeure von Produkten mit hohen Emissionen (Zement, Energie, Düngemittel, Eisen & Stahl, Aluminium, Wasserstoff) zunächst in Zusammenarbeit mit den Lieferanten ermitteln, wie viele Emissionen mit den importierten Gütern in Zusammenhang stehen. Seit Oktober 2023 müssen diese Werte bereits erhoben werden; ab 2026 wird auf diese Emissionen dann ein Zoll erhoben, der sich am Marktpreis des EU-ETS orientiert. 

CBAM auf einen Blick

So unterstützen wir Sie bei
der Umsetzung des CBAM

EU Taxonomie

Die EU Taxonomie ist ein Rahmenwerk, das die wirtschaftlichen Aktivitäten Ihres Unternehmens nach Ihrem Beitrag zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit klassifiziert. Mit festgelegten Kriterien unterstützt sie sowohl Unternehmen als auch Investoren dabei, umweltfreundliche Aktivitäten und nachhaltige Investitionen identifizieren und bewerten zu können.

Diese Kriterien basieren auf den sechs Umweltzielen der Taxonomie:

  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel,
  • nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,
  • nachhaltige Nutzung und Schutz der Biodiversität und Ökosysteme.

Das grundlegende Ziel der EU-Taxonomie ist die Erhöhung der Transparenz und die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für nachhaltige Investitionen in der EU.

Weitere Informationen zur EU Taxonomie

ESG Compliance

Eine solide ESG Performance bietet Ihrem Unternehmen zahlreiche Vorteile. Neben verbesserten Kreditkonditionen und einer allgemein höheren Reputation, gibt es immer mehr Studien, die belegen, dass Kunden verstärkt bei Kaufentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsbemühungen der Anbieter achten. Dies ist nicht nur im B2C, sondern auch im B2B Bereich der Fall. Wenn Sie also vermehrt auf nachhaltige Praktiken setzen, steigert dies sowohl die Kundenzufriedenheit als auch dessen Vertrauen in Ihre Marke. Zudem hilft ein umfassendes ESG-Management, frühzeitig potenzielle Risiken in den eigenen Lieferketten zu erkennen und diese zu adressieren. So kann die Versorgungssicherheit gestärkt und der Kunde verlässlich bedient werden. Des Weiteren profitieren Sie häufig von einem besseren Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsmöglichkeiten, da Sie für Investoren attraktiver erscheinen, die vermehrt nach ethisch und ökologisch verantwortlichen Anlagemöglichkeiten suchen.

So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der ESG Compliance.

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40212 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 - 56 38 75 - 0
Mail: info@hoeveler-holzmann.com

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